Stellungnahme zum offiziellen Ergebnis der Innenministerkonferenz 2017

Sid Zd Fheute Journal

Nach unserer Meinung ist es generell gut, dass man sich für starke Verschlüsselung ausgesprochen hat und das Thema Hintertüren, die Software-Hersteller gesetzlich gezwungen einbauen müssten, wie im letzten Jahr angesprochen, nicht mehr aufkam.

Eine Aufweichung der Verschlüsselung durch eine solche Hintertür ("Backdoor") würde der Grundidee von Sid, eine verschlüsselte, private Kommunikation zu garantieren, indem nur Sender und Empfänger die versendeten Nachrichten ver- und entschlüsseln können, widersprechen. Aus unserer Sicht ist es unverzichtbar, dass die Schlüssel, die für die Verschlüsselung der mit Sid versendeten Nachrichten und Dateien benutzt werden, nur auf den Geräten der Nutzer erzeugt und auch nur dort gespeichert werden, damit weder der Staat noch wir als Betreiber oder sonstige "Angreifer" von Außen auf die Daten zugreifen können.

Sid-Nachrichten, die - von wem auch immer - abgefangen werden, können nicht gelesen werden, da sie ende-zu-ende-verschlüsselt sind. Gegen den Bundestrojaner (bzw. Staatstrojaner), also gegen die sogenannte Quellen-TKÜ, kann auch Sid nicht gegen fremdes Mitlesen schützen, da der "Angreifer" sich durch Einbruch in den Computer oder das Smartphone Zugang verschafft und dann auf dem Gerät alles machen kann, was man als Besitzer selber auch machen kann. Im Grunde wird dabei das betreffende Gerät gehackt, unabhängig von den Messengern die auf dem Gerät laufen. Man verschafft sich also über ein Lücke im Betriebssystem Zugang zu einem individuellen Gerät. Den einzig möglichen Schutz gegen einen solchen Zugriff kann hier nur der Hersteller des Betriebssystems (Microsoft/Windows, Apple, Android/Google etc.) liefern.

Sid kann also das unerwünschte pauschale Mitlesen Dritter verhindern, das durch ein Abfangen aller gesendeten Nachrichten und Dateien möglich wäre, die gar nicht oder nur schwach verschlüsselt sind. Die gezielte Personenüberwachung durch den Staat wird damit allerdings nicht unterbunden - dies sehen wir aber auch nicht als unsere Aufgabe an.

Dass als Ergebnis der Innenministerkonferenz 2017 nun verstärkt auf den Bundestrojaner gesetzt wird, betrifft unser Produkt nicht direkt, muss verfassungsrechtlich aber auch kritisch betrachtet werden.

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